Rosa, die Lebensgefährtin, erbt nichts. 100 % gehen an das Gemeinwesen.
Sofern keine gesetzlichen Erben aus dem ersten, zweiten oder dritten Stamm (Parentel) vorhanden sind, so erbt das Gemeinwesen 100 % des Vermögens. Somit kann 1/1 (100 %) des Vermögens mittels Testament an Rosa vermacht werden und das Gemeinwesen erhält demnach nichts.
Frank, 68-jährig, und seine zwei Jahre jüngere Lebensgefährtin Rosa leben seit über zehn Jahren zusammen in Sils im Engadin. Beide sind geschieden. Rosa hat drei erwachsene Kinder und zwei Enkelkinder. Frank hingegen hat weder Kinder noch Verwandte. Seine Eltern sind schon vor vielen Jahren gestorben und sein jüngerer Bruder ist vor kurzen bei einem Arbeitsunfall ums Leben gekommen.
Frank und Rosa geniessen ihren wohlverdienten Ruhestand. Zusammen unternehmen sie ausgedehnte Spaziergänge, bei denen ihre Labradorhündin immer dabei ist. Unmittelbar von ihrer Mietwohnung entfernt haben sie einen Schrebergarten gemietet, in dem sie Gemüse und Blumen anpflanzen. Einmal in der Woche haben sie Spiel-Abende mit Freunden und Bekannten. Die Rolle des Gastgebers wird dabei abwechslungsweise übernommen. Auch die Kinder von Rosa gehen immer gerne spontan auf Besuch.
Viele Rentner, und dazu gehören auch sie, vertreten die Meinung, dass die Zeit im wohlverdienten Ruhestand schneller läuft als je zuvor. Wochen und Monate vergehen und ehe man sich versieht, beginnt wieder ein neues Jahr. Für Karl und Rosa ist es das Letzte. In einer kalten Winternacht stirbt er an einem geplatzten Bauchaortenaneurysma, bei dem er innerlich verblutet.
Fatalerweise hat er sich zwar um Vieles, aber nie um eine letztwillige Verfügung gekümmert. Seine Lebensgefährtin bekommt keinen Rappen von seinem Vermögen. Die gesamten 50’000 gehen an das Gemeinwesen, weil keine gesetzlichen Erben bis zum dritten Stamm vorhanden sind. Traurig aber wahr. Hätte Frank sich doch nur einmal die Zeit dafür genommen, auch wenn er noch so rüstig und nie wirklich krank war. Ein Testament hätte gereicht, um Rosa als Alleinerbin einzusetzen, da es keine Pflichtteile zu beachten gibt.
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Danke, dass Sie für Ihre Angehörigen heute schon an später denken.




