Wichtiges zu LGBT in Kürze

Nach 01.07.2022

Seit 01.07.2022 ist die „Ehe für alle“ in Kraft. Seither können gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Neue eingetragene Partnerschaften können nicht mehr begründet werden.

Eingetragene Partnerschaften, die vor dem 01.07.2022 eingegangen wurden, können entweder beibehalten oder in eine Ehe umgewandelt werden.

Vor 01.07.2022

Gleichgeschlechtliche Paare entscheiden sich mehr und mehr für eine eingetragene Partnerschaft. Dabei spielt das Erbrecht keine unbedeutende Rolle, denn es gelten andere Grund-Regeln als bei einer Ehe, bei welcher der eheliche Vermögenszuwachs aus Errungenschaft vom Grundsatz her geteilt wird.

So zum Beispiel ist der ordentliche Güterstand zwischen Mann und Frau die „Errungenschaftsbeteiligung“ bei einem eingetragenen Paar ist der ordentliche Güterstand jedoch die Gütertrennung nach dem Vermögensrecht. Dies kann im Todesfall einen grossen Nachteil für den überlebenden Partner bedeuten, vor allem dann, wenn das gemeinsame Vermögen während der Partnerschaft entstanden ist.

Leben gleichgeschlechtliche Paare in einem Konkubinat gelten die selben erbrechtlichen Probleme wie zwischen Mann und Frau.

Im Erbplaner können die Auswirkungen und die möglichen Lösungen ganz einfach ermittelt werden.

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